Informationen und Rahmenbedingungen

Informationen

Die Kosten für eine Einheit (50 Min.) betragen 105,- Euro.

Die Übernahme durch die gesetzlich vorgeschriebenen Krankenkassen ist leider nicht möglich. Im Falle einer privaten Zusatzversicherung müssten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter klären, ob eine Kostenübernahme von dieser Seite möglich ist.


Vereinbarte Termine können Sie bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei absagen, danach ist das vereinbarte Honorar zu begleichen.


Als Klinische und Gesundheitspsychologin bin ich gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.