Informationen und Rahmenbedingungen

Informationen

Kosten:

Die Kosten für eine Einheit (50 Min.) betragen 115,- Euro.

Seit 01.01.2024 gibt es einen Zuschuss von den Sozialversicherungen für die klinisch-psychologische Behandlung.

Voraussetzung für den Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung/Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen. Ab der 11. Behandlungseinheit ist eine Bewilligung durch die Sozialversicherung notwendig.

Die Honorarnote können Sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung.

Höhe des Kostenersatzes:

ÖGK 33,70€

KFL 75,21€

SVS 45,00€

BVAEB 46,60€

Infoblatt zum download:

Wege_zum_Kostenzuschuss-1.pdf (boep.or.at)


Absageregelung:

Vereinbarte Termine können Sie bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei absagen, danach ist das vereinbarte Honorar zu begleichen.


Verschwiegenheit:

Als Klinische und Gesundheitspsychologin bin ich gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.